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Fördermittelkompass - Klimaschutzagentur Region Hannover

Fördermittelkompass

Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.

So funktioniert’s: Im Kompass können Sie in vier Menüs unterschiedliche Filter verwenden, um Ihre Suche nach Förder- und Beratungsangeboten zu beschleunigen. Mit dem Feld „Kommune“ wählen Sie aus, wo die Angebote wahrgenommen werden sollen. Dies ist wichtig, da manche Angebote nur in bestimmten Kommunen der Region Hannover verfügbar sind. Mit dem Feld „Thema“ suchen Sie nach den Maßnahmen, für die Sie sich interessieren. Mit der Auswahl „Beratung und Planung“ können Sie explizit nach Beratungsangeboten suchen. Die anderen Themen, wie beispielsweise „Heiztechnik“, zeigen Ihnen direkt die verfügbaren Fördermittel. Über den „Fördermittelgeber“ können Sie die ganze Bandbreite von Angeboten Ihrer Kommune, von Beratungsstellen und regionalen Institutionen bis hin zu Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen. Abschließend können Sie die passende „Zielgruppe“ für die Angebote suchen. Egal, ob Sie als Privatperson, Vereinsmitglied oder Unternehmen auf der Suche nach Fördermitteln sind: Hier werden Sie fündig!

Symbolerklärung

Beratung

Förderung

Kredit

Verleih

Weiterbildung

Zuschuss

Region

Filter zurücksetzen
FörderungRegion
Zuschüsse je nach Maßnahme meist zwischen 40 % und 90 %; höhere Fördersätze für finanzschwache Kommunen

Kommunalrichtlinie

KEAN
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Nichtwohngebäude, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
BeratungRegion
Energiebezogene Beratung für Handwerksbetriebe und Unternehmen

Energieberatung (HWK)

Handwerkskammer Hannover
Nichtwohngebäude, Unternehmen
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
BeratungRegion
Individuelle und projektbezogene Fachberatung für Bauherren, Planer:innen und andere Interessierte an, die bei konkreten Bau‑ oder Modernisierungsvorhaben fachlichen Rat brauchen.

Fachberatung (EUZ)

Energie- und Umweltzentrum am Deister
Privatperson, Unternehmen
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
RegionZuschuss
Gefördert werden die Mehrkosten des Energiebezugs, wobei der Zuschuss je nach Unternehmensgröße und betroffenen Energieaufwendungen bis zu 50 Mio. € pro Unternehmen betragen kann.

Energiekostendämpfungsprogramm

BAFA
Nichtwohngebäude, Unternehmen
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
BeratungRegion
Bei jährlichen Energiekosten über 10000€ erhält man maximal 3000€ Zuschuss, bei jährlichen Energiekosten unter 10000€ erhält man maximal 600€

Energieaudit nach EDL-G

BAFA
Nichtwohngebäude, Unternehmen
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
KreditRegion
Förderkredit ab 4,19 % effektivem Jahreszins, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung. Für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren.

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (Nr. 523)

KfW
Förderkredit ab 4,19 % effektivem Jahreszins, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung. Für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren.
Gemeinnützige Organisationen, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
KreditRegion
Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit, Förderkredit ab 2,43 % effektivem Jahreszins, der über die Hausbank beantragt wird. Kreditbeträge können bis zu 1.000 € pro Quadratmeter Netto-Grundfläche und insgesamt bis zu 5 Mio. € pro Vorhaben betragen. Die konkrete Zinshöhe richtet sich nach wirtschaftlichen Faktoren

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (Nr. 596)

KfW
Es wird der Bau oder Erstkauf von Nichtwohngebäuden gefördert, die bestimmte Effizienz- und Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen (z. B. Effizienzgebäude-Standard 55 und niedrige Emissionen nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium). Geplant ist, dass auch Baubegleitung, Planung und Lebenszyklusanalysen einbezogen werden können.
Kommunen, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
FörderkreditFörderungRegion
Für Anträge ab dem 01.02.2027 reduziert sich der maximale Förderbetrag für die erste Wohneinheit von 28.000 Euro halbjährlich um 750 Euro. Die Absenkung erfolgt jeweils zum 01.02. und 01.08. eines Jahres.

Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (Nr. 459)

KfW
Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten. Förderung für Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und innovative Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien. Auch Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze, provisorische Heiztechnik bei Defekten sowie Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen sind förderfähig. Förderhöchstbetrag abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Kombination mit dem Ergänzungskredit 358/359 zur Zwischenfinanzierung möglich. Förderung vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
Unternehmen, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
FörderkreditFörderungRegion
Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und anschließend halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines Jahres. Die Reduzierung beträgt: 750 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche 3 Euro pro m² für Gebäude bis 400 m² Nettogrundfläche 2 Euro pro m² für Gebäude bis 1.000 m² Nettogrundfläche 1 Euro pro m² für Gebäude über 1.000 m² Nettogrundfläche.

Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (Nr. 522)

KfW
Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten. Förderung für Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und innovative Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien. Auch Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze, provisorische Heiztechnik bei Defekten sowie Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen sind förderfähig. Förderhöchstbetrag abhängig von der beheizten Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes: bis 150 m² pauschal 28.000 Euro, darüber gestaffelte Zuschläge je m². Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich.
Nichtwohngebäude, Unternehmen
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf