Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
So funktioniert’s: Im Kompass können Sie in vier Menüs unterschiedliche Filter verwenden, um Ihre Suche nach Förder- und Beratungsangeboten zu beschleunigen. Mit dem Feld „Kommune“ wählen Sie aus, wo die Angebote wahrgenommen werden sollen. Dies ist wichtig, da manche Angebote nur in bestimmten Kommunen der Region Hannover verfügbar sind. Mit dem Feld „Thema“ suchen Sie nach den Maßnahmen, für die Sie sich interessieren. Mit der Auswahl „Beratung und Planung“ können Sie explizit nach Beratungsangeboten suchen. Die anderen Themen, wie beispielsweise „Heiztechnik“, zeigen Ihnen direkt die verfügbaren Fördermittel. Über den „Fördermittelgeber“ können Sie die ganze Bandbreite von Angeboten Ihrer Kommune, von Beratungsstellen und regionalen Institutionen bis hin zu Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen. Abschließend können Sie die passende „Zielgruppe“ für die Angebote suchen. Egal, ob Sie als Privatperson, Vereinsmitglied oder Unternehmen auf der Suche nach Fördermitteln sind: Hier werden Sie fündig!
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Region
Jeweils zwei Finanzierungswege: 1. Annuitätendarlehen mit unterschiedlicher Laufzeit und Zinsen zwischen 0,01 und 4,19 % oder 2. Ein endfälliges Darlehen mit 4-10 Jahren Laufzeit und 2,34 % Zinsen bei Nr. 358 und 4,21 % bei Nr. 359. Kredithöhe: bis zu 120.000€
Jeweils zwei Finanzierungswege: 1. Annuitätendarlehen mit unterschiedlicher Laufzeit und Zinsen zwischen 0,01 und 4,19 % oder 2. Ein endfälliges Darlehen mit 4-10 Jahren Laufzeit und 2,34 % Zinsen bei Nr. 358 und 4,21 % bei Nr. 359. Kredithöhe: bis zu 120.000€
Gemeinnützige Organisationen, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEGIn diesen Kommunen:(22)
Zwei Finanzierungswege: 1. Annuitätendarlehen mit unterschiedlicher Laufzeit und Zinsen zwischen 0,01 und 1,17 % oder 2. Ein Endfälliges Darlehen mit 4-10 Jahren Laufzeit und 1,30% Zinsen. Die Kredithöhe hängt von Förderstufe, Anzahl der Kinder und Einkommen ab.
Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins, Höchstsumme: 150.000 Euro. Tilgungszuschuss nach Abschluss von 15 %. Zwei Formen der Finanzierung: Annuitätsdarlehen und Endfälliges Darlehen.
Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins, Höchstsumme: 150.000 Euro. Tilgungszuschuss nach Abschluss von 15 %. Zwei Formen der Finanzierung: Annuitätsdarlehen und Endfälliges Darlehen.
Mieter, Privatperson, Verein oder GenossenschaftIn diesen Kommunen:(22)
Für Anträge ab dem 01.02.2027 reduziert sich der maximale Förderbetrag für die erste Wohneinheit von 28.000 Euro halbjährlich um 750 Euro. Die Absenkung erfolgt jeweils zum 01.02. und 01.08. eines Jahres.
Zuschuss von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Förderung für Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und innovative Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien. Auch Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze, provisorische Heiztechnik bei Defekten sowie Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen sind förderfähig. Förderfähige Kosten bei Einfamilienhäusern bis 28.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Kombination mit dem Ergänzungskredit 358/359 zur Zwischenfinanzierung möglich.
Kredit bis zu 150.000 Euro pro Vorhaben mit effektivem Jahreszins ab 2,05 %. Bis zu 40 % Tilgungszuschuss für besonders energieeffiziente Maßnahmen. Laufzeiten bis 30 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung.
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Mieter, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(22)
Zinssätze gemäß den aktuellen Konditionen der KfW. Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Zinssätze gemäß den aktuellen Konditionen der KfW. Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Kredit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben für den Bau oder Kauf eines selbst genutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Förderfähig sind unter anderem Baukosten, Kaufpreis, Modernisierungen sowie Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren. Laufzeiten bis zu 35 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Der Kredit kann zu 100 % ausgezahlt und mit weiteren Fördermitteln kombiniert werden.
Kredit bis zu 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 % – abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard. Förderkredit ab 0,25 % effektivem Jahreszins.
Maximale Kredithöhe von 100.000 Euro, Finanzierung als Annuitätsdarlehen oder als endfälliges Darlehen möglich. Gefördert werden der Bau, der Kauf inkl. Nebenkosten sowie die Planung und Baubegleitung.
Maximale Kredithöhe von 100.000 Euro, Finanzierung als Annuitätsdarlehen oder als endfälliges Darlehen möglich. Gefördert werden der Bau, der Kauf inkl. Nebenkosten sowie die Planung und Baubegleitung.
Gemeinnützige Organisationen, Privatperson, Verein oder Genossenschaft, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(22)
Förderkredit ab 2,83 % effektivem Jahreszins, Höchstsumme 50.000 Euro pro Wohneinheit, unabhängig vom Alter. Die Finanzierung ist als Annuitätsdarlehen oder als endfälliges Darlehen möglich.
Kredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Die Förderhöhe richtet sich nach der erreichten Effizienz- und Nachhaltigkeitsstufe: bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus 55 und klimafreundliche Wohngebäude sowie bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Laufzeiten bis zu 35 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Förderung umfasst auch Nebenkosten sowie Kosten für Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsberatung.
Gemeinnützige Organisationen, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(22)
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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