Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Beratung zur Fernwärmesatzung, GEG-Novelle, Fernwärme-Befreiungsanträge: Klimaschutzleitstelle der LHH. Beratung, Herstellung und Zeitpunkt von Fernwärmeanschlüssen: www.enercity.de Anfrage von Fernwärme-Anschlüssen: Telefon: (0511) 430 2332 .Durch Eingabe der Adresse unter www.enercity.de/fernwaerme lässt sich feststellen, ob ein Gebäude im Satzungsgebiet liegt.
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Mieter, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(22)
Investitionszuschuss von 150 € pro m² installierter Photovoltaikfläche, 50 € pro m² gedämmter Dachfläche, (max. 50.000 € pro Wohngebäude, max. 200.000 € pro Nichtwohngebäude). Der U-Wert des gedämmten Bauteils bei min. 19 Grad Innentemperatur darf max. 0,14 W/m2K betragen, zwischen 12 und 19 Grad max. 0,25 W/m2K. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Dachdämmung oder oberste Geschossdecke inkl. Planungsleistungen sowie Kosten für eine Baubegleitung zur Sicherstellung der qualitativen Umsetzung der Maßnahmen. Mindestfördersumme: 4.000 Euro.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Konditionen Wohngebäude: förderfähige Kosten pro Wohneinheit: zwischen 100.000 und 150.00 Euro, Zuschüsse zwischen 5 und 10 %. Nichtwohngebäude: förderfähige Kosten pro Quadratmeter: 1.000-2.000 Euro. Max. förderfähige Kosten: 5-10 Mio Euro, Zuschüsse zwischen 5 und 10 %.
mindestens 2 kWp je Gebäude, Fördersumme: 200 Euro pro kWp. Antragsberechtigt gemäß Ratsbeschluss sind gemeinnützige Institutionen oder Einrichtungen, die der Hochschulbildung dienen, deren Gebäude im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover liegen.
Gemeinnützige OrganisationenIn diesen Kommunen:(1)
Landeshauptstadt Hannover
proKlima-Gebiet
Bis zu 5% Förderung der förderfähigen Kosten je Heizungsanlage (max. 1.500€ je Luft-WP im EZFH, max. 2.500€ je Erdreich-WP im EZFH, max. 10.000€ für MFH/NWG/Gebäudenetz). Förderanforderungen: Wärmepumpe von „BAFA-Liste“; hydraulischer Abgleich nach Verfahren B; Auslegungs-Vorlauftemperatur ≤ 55 °C für EFH/ZFH und 60°C für MFH/NWG; Auslegungsvorlauftemperatur ≤ 60°C bei Hybrid-Anlagen; Energieeffizienzklasse B-Speicher; Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Anforderung bei Luft-WP: nur natürliche Kältemittel. Förderfähige Kosten nach BEG
Je Gebäude bzw. Heizungsanlage: 1.000€ für EZFH, 1.500€ für MFH/NWG. Anforderungen: Datenlieferung nach vorgegebener Tabelle (digital / z.B. Excel-Tabelle); Einbau von Messtechnik nach proKlima-Leitfaden „Messtechnik“; Auszahlung nach Lieferung von zwölf aufeinanderfolgenden Monatsdaten. Gilt nur mit Inanspruchnahme des Förderbausteins Wärmepumpe
10% der förderfähigen Kosten je Heizungsanlage (max. 3.000€ für EZFH, max. 20.000€ für MFH/NWG). Förderanforderungen: Solarer Deckungsanteil ≥ 65% bezogen auf die Trinkwassererwärmung inkl. Wärmeverluste (z.B. 5 m² + 1,5 m²/WE), Kollektoren nach BAFA-Liste sowie abgedeckte PVT-Kollektoren mit SolarKeymark; Energieeffizienzklasse B-Speicher, Messtechnik mindestens im Solarkreis
Je Gebäude mit 3 bis 20 Nutzeinheiten 1.000€ Förderung pro Gebäude, max. 20 kWp. Die Inanspruchnahme eines weiteren SolarStrom-Förderbausteins wird vorausgesetzt. Kombinierbar mit allen SolarStrom-Förderbausteinen.
Gefördert wird der Einbau neuer Fenster mit einem U-Wert von max. 0,8 W/(m²K) oder Neue Fenster im Denkmal: U-Wert maximal 1,0 W/(m²K) mit je 30€ pro m² Bautteilfläche, (max. 3.000€) . Nicht förderfähig sind 2-fach verglaste Fenster und Verglasungen von einem Ug-Wert von 0,7 W/(m²K).
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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