Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 3.500 Euro für förderfähige Beratungskosten.
35 % der durch die Modernisierungsmaßnahmen verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 31.500 € je Wohnheimplatz. Nicht gefördert werden begonnen Bauvorhaben, Gebäude mit weniger als 4 Wohnheimplätzen, Gebäude, die nach dem 31.01.2002 gebaut wurden.
Darlehen bis zu 75% für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen), energetische Modernisierung: Darlehen bis zu 75% für Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen), zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 € für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.
Förderhöhe bei Kleinen Unternehmen 60%, Mittleren Unternehmen 50 %, Unternehmen ohne KMU-Status 40 %; reduzierte Förderung bei Biomassefeuerungsanlagen
Fördersatz für Kleine Unternehmen 15 %, für Mittlere Unternehmen 10 %; Mindestvolumen pro Maßnahme: 10.000 €. Zusätzlich Dekarbonisierungsbonus (Premiumförderung) möglich.
50 % des förderfähigen Beratungshonorars; bei Nettogrundfläche unter 200 m² max. 850 €; zwischen 200 m² und 500 m² max. 2.500 €; mehr als 500 m² max 4.000 €
Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Gehrden
Anteile der Gesellschafter:innen
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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