Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Region
Bis zu 50 % des förderfähigen Beraterhonoras bzw. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser und max. 850 € für Mehrfamilienhäuser + 250 € für WEGS bei zusätzlicher Erläuterung eines Energieberatungsberichts
Grundfördersatz 15 %, Höchstgrenze für energ. Maßnahmen: 30.000 € pro Wohneinheit, Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr wenn die Umsetzung Teil eines iSFP, + Zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich
Grundfördersatz: 15 %, bei Emissionsminderung von Biomasseheizungen 50 %, bis zu 500 € pro m² Nettogrundfläche, insg. bis max. 5 Mio. € und max. 1.000 m² Fläche, Mindestvolumen 300 €
Standardmodell (Nr. 268): bis zu 50 Mio Euro pro Vorhaben, KfW-Anteil von bis zu 100 % der Kosten. Individualvariante (Nr. 269). Vereinbarung von individuellen Konditionen wie der Höhe (ab 25 Mio. Euro), Laufzeit und Zinsbindung sowie Abruf- und Tilgungsfristen.
2 Varianten: 1. Investitionszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, 2. Kredit mit Zuschuss des BMUKN in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten. Konditionen werden individuell festgelegt.
Kein Mindestbetrag, max. 25. Mio Euro. Ab 2,50 % effektiven Jahreszins, bis zu 60 % Tilgungszuschuss für natürliche Klimaschutzmaßnahmen, KU: Produktnummer 241, GMU: Produktnummer 240
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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