Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
mindestens 2 kWp je Gebäude, Fördersumme: 200 Euro pro kWp. Antragsberechtigt gemäß Ratsbeschluss sind gemeinnützige Institutionen oder Einrichtungen, die der Hochschulbildung dienen, deren Gebäude im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover liegen.
Gemeinnützige OrganisationenIn diesen Kommunen:(1)
Landeshauptstadt Hannover
proKlima-Gebiet
Bis zu 5% Förderung der förderfähigen Kosten je Heizungsanlage (max. 1.500€ je Luft-WP im EZFH, max. 2.500€ je Erdreich-WP im EZFH, max. 10.000€ für MFH/NWG/Gebäudenetz). Förderanforderungen: Wärmepumpe von „BAFA-Liste“; hydraulischer Abgleich nach Verfahren B; Auslegungs-Vorlauftemperatur ≤ 55 °C für EFH/ZFH und 60°C für MFH/NWG; Auslegungsvorlauftemperatur ≤ 60°C bei Hybrid-Anlagen; Energieeffizienzklasse B-Speicher; Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Anforderung bei Luft-WP: nur natürliche Kältemittel. Förderfähige Kosten nach BEG
Bis zu 5% der förderfähigen Kosten (max. 1.500€ je Luft-Wärmepumpe im EZFH max. 2.500€ je Erdreich-WP im EZFH max. 10.000€ je Heizungsanlage in MFH/NWG/Gebäudenetz)
Je Gebäude bzw. Heizungsanlage: 1.000€ für EZFH, 1.500€ für MFH/NWG. Anforderungen: Datenlieferung nach vorgegebener Tabelle (digital / z.B. Excel-Tabelle); Einbau von Messtechnik nach proKlima-Leitfaden „Messtechnik“; Auszahlung nach Lieferung von zwölf aufeinanderfolgenden Monatsdaten. Gilt nur mit Inanspruchnahme des Förderbausteins Wärmepumpe
10% der förderfähigen Kosten je Heizungsanlage (max. 3.000€ für EZFH, max. 20.000€ für MFH/NWG). Förderanforderungen: Solarer Deckungsanteil ≥ 65% bezogen auf die Trinkwassererwärmung inkl. Wärmeverluste (z.B. 5 m² + 1,5 m²/WE), Kollektoren nach BAFA-Liste sowie abgedeckte PVT-Kollektoren mit SolarKeymark; Energieeffizienzklasse B-Speicher, Messtechnik mindestens im Solarkreis
Je Gebäude mit 3 bis 20 Nutzeinheiten 1.000€ Förderung pro Gebäude, max. 20 kWp. Die Inanspruchnahme eines weiteren SolarStrom-Förderbausteins wird vorausgesetzt. Kombinierbar mit allen SolarStrom-Förderbausteinen.
Gefördert wird der Einbau neuer Fenster mit einem U-Wert von max. 0,8 W/(m²K) oder Neue Fenster im Denkmal: U-Wert maximal 1,0 W/(m²K) mit je 30€ pro m² Bautteilfläche, (max. 3.000€) . Nicht förderfähig sind 2-fach verglaste Fenster und Verglasungen von einem Ug-Wert von 0,7 W/(m²K).
Dämmung von Dach oder Dachgeschossausbau 10€ pro m² (max. 10.000€) Außenwanddämmung 30€ pro m² (max. 30.000€) Dämmung Außenwand für Mehrfamilienhäuser von außen 10€ pro m² (max. 10.000€)
Je Gebäude mit fassadenintegrierten PV-Modulen 300€ pro kWp (max. 9.000€) Je Gebäude mit Standard-PV-Modulen vor der Fassade 100€ pro kWp (max. 3.000€)
Solarstrom: 200€ je kWp (max. 6.000€) Solarwärme: 40€ je m² Kolloektorfläche (max. 6.000€) Höchstens 3 Gebäude im Projektzusammenhang eines Antragstellers.
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.