Infotelefon (Mo + Do: 9-17 Uhr) x
+49-511-220-022-84
E-Mail x
beratung@klimaschutzagentur.de
Fördermittelkompass - Klimaschutzagentur Region Hannover

Fördermittelkompass

Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.

So funktioniert’s: Im Kompass können Sie in vier Menüs unterschiedliche Filter verwenden, um Ihre Suche nach Förder- und Beratungsangeboten zu beschleunigen. Mit dem Feld „Kommune“ wählen Sie aus, wo die Angebote wahrgenommen werden sollen. Dies ist wichtig, da manche Angebote nur in bestimmten Kommunen der Region Hannover verfügbar sind. Mit dem Feld „Thema“ suchen Sie nach den Maßnahmen, für die Sie sich interessieren. Mit der Auswahl „Beratung und Planung“ können Sie explizit nach Beratungsangeboten suchen. Die anderen Themen, wie beispielsweise „Heiztechnik“, zeigen Ihnen direkt die verfügbaren Fördermittel. Über den „Fördermittelgeber“ können Sie die ganze Bandbreite von Angeboten Ihrer Kommune, von Beratungsstellen und regionalen Institutionen bis hin zu Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen. Abschließend können Sie die passende „Zielgruppe“ für die Angebote suchen. Egal, ob Sie als Privatperson, Vereinsmitglied oder Unternehmen auf der Suche nach Fördermitteln sind: Hier werden Sie fündig!

Symbolerklärung

Beratung

Förderung

Kredit

Verleih

Weiterbildung

Zuschuss

Region

Beratung
Kontakt: 05130 / 581-255; Kundenbüro im Rathaus der Gemeinde Wedemark: Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark/Mellendorf

Energie-Effizienz-Beratung

Gemeindewerke Wedemark
Mieter, Privatperson, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (1)
Wedemark
Zuschuss
Anforderungen: Stromspeicher im Verhältnis zur PV-Anlage 1,5 höher (z.B. 1 kWp PV-Anlage -->1,5 kWh Speicher), Mindestleistung Anlage: 4 kWp, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr

PV-Speicher

Gemeindewerke Wedemark
Mieter, Privatperson, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (1)
Wedemark