Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt: a) Im Schwerpunkt Innovationsförderung wird die Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Vorhaben im Schwerpunkt Innovationsförderung werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt; Vorhaben mit einer Fördersumme unter 200 000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). b) Auch im Schwerpunkt Breitenförderung wird die Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf den Höchstbetrag von maximal 60 000 Euro bezogen auf die Investitionsmehrkosten begrenzt. c) Für die Projektförderung im Schwerpunkt Initialförderung wird der Zuschuss für die Beratung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 5 000 Euro gewährt. Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt. Zusätzliche Angaben zu Antragsprozessen und Informationen zu laufenden Verfahren finden Förderinteressierte auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.
Die tarifliche Einkommenssteuer wird auf Antrag verringert. Um 7 % der Kosten für den Steuerpflichtigen im Jahr des Maßnahmenabschlusses und im Jahr darauf (max. 14 000 €) Um 6 % der Kosten für den Steuerpflichtigen im dritten Jahr (max. 12 000 €). Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
1. kostenfreie Orientierungsberatung; 2. Sanierungsplan mit Investitionsbedarf, Einsparpotenzialen, Zuschüssen und Finanzierung; 3. Umsetzungsberatung, mit Fördermittelbeantragung, Qualitätssicherung und weiterer Unterstützung
1/3 der förderfähigen Kosten, max. 500 € pro Grundstück; Begrünung an mehrschichtigen Außenwandkonstruktionen (Kletterhilfen + Fachbetrieb) max. 3.500 €; 50% für Fassadenbegrünungen in Eigenleistung (max. 500 € pro Grundstück)
Ohne PV-Anlage: 1/3 der förderfähigen Kosten; mit PV-Anlage: 1/2 der förderfähigen Kosten der Dachbegrünung (Kosten PV-Anlage nicht förderfähig); Dachflächen bis 250m² max. 4.500 €; Dachflächen über 250m² max. 15.000 €; ggf. notwendige Statikprüfung (max. 450 €); Vorherige fachliche Beratung bis max. 400 €
Förderung von 10 € pro m² (max. 1000 €), Förderung nur auf privaten Grundstücke mit Ein- bis Zweifamilienhäusern, Voraussetzungen ist bei Antragsstellung die Vorlage von einem Garten./Landschaftsbauer oder Fachfirma, der zu verwendeten Pflanzen und das zu verwendende System. Zusätzlich ein Lageplan, Grundriss vom Haus und Foto von der zu bepflanzenden Wand.
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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