Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Förderhöhe: Mietwohnraum für Berechtigte mit niedrigem Einkommen: 12.000€ je neu geschaffener Wohnung, 3.000€ zusätzlich für jede kleine Wohnung (bis 60m²); für Berechtigte mit mittlerem Einkommen: 8.000€ je neu geschaffener Wohnung; Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass gleichzeitig eine Landes- und/oder Regionsförderung für das geplante Bauvorhaben in Anspruch genommen wird.
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Mieter, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(22)
Nichtwohngebäude, Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
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Jeder 2. und 4. Dienstag im Monat in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr, telefonische Terminvereinbarung: 0800 - 809 802 400 Mo.-Do. 08:00-18:00, Fr. 08:00-16:00 Uhr oder unter 05138 – 707 231
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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