Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Kostenlos und unabhängig; Anfragen an die Klimaschutzagentur
Übernahme von Bürgschaften ab 5.000 Euro. 80 % des Darlehensbetrages von max. 25.000 Euro je Wohneinheit; max. 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit. Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Für das bei uns bestehende Wohnraumförderdarlehen wird für bis zu 100 % des Restschuldbetrages ein Zuschuss zur Zinsverbilligung auf 0 % gewährt. Die Zinsverbilligung wird für den Zeitraum gewährt, für den unser Prolongationsangebot angenommen wurde, längstens jedoch für die Dauer von 20 Jahren. Die Zuschusshöhe entspricht dem Betrag, der nach Prolongation für das Wohnraumförderdarlehen im v. g. Zeitraum an Sollzinsen zu zahlen wäre. Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Kostenlos und unabhängig; Kleine und Mittlere Unternehmen, die: - Mitglied in der IHK oder HWK sind - ein KMU nach Definition der Europäischen Kommission (KMU-Definition) vom 6. Mai 2003 mit Sitz in Niedersachsen sind - im vergangenen Jahr Energiekosten von mehr als 10.000 € hatten - im laufenden Steuerjahr sowie den vorangegangenen zwei Steuerjahren weniger als 199.250 € an Deminimis-Beihilfen erhalten oder beantragt haben. - mit einer telefonischen Nachfrage im Rahmen der Qualitätssicherung einverstanden sind.
Kosten: Einmalig 2% des verbürgten Darlehens, Mindestsumme sind Bürgschaften von 5.000 Euro. Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung von bis zu 60 % oder 90 % bei einer regionalen Entwicklungsstrategie, bis zu 75 % bei Planungs- und Beratungsleistungen.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung: Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben in den Landkreisen Celle, Harburg, Lüneburg, Stade und Verden (Programmgebiet ÜR „Übergangsregion“). Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben in den Landkreisen Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Hildesheim, Peine, Vechta, Wolfenbüttel, der Region Hannover sowie den kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg (Programmgebiet SER „Stärker entwickelte Region).
Für das Förderprogramm stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Sie können gerne Ihre Projektskizze für den Fall einreichen, dass künftig wieder EFRE-Mittel zur Verfügung stehen sollten.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 65 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage). Die NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Erst danach kann mit dem Vorhaben förderunschädlich begonnen werden
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 35 - 80 %; abhängig von der Maßnahmenart, dem Ort der Durchführung, der Unternehmensgröße und der beihilferechtliche Grundlage.
Die NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Erst danach kann mit dem Vorhaben förderunschädlich begonnen werden Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen in ausgewiesenen Fördergebieten.
Nichtwohngebäude, UnternehmenIn diesen Kommunen:(22)
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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