Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
So funktioniert’s: Im Kompass können Sie in vier Menüs unterschiedliche Filter verwenden, um Ihre Suche nach Förder- und Beratungsangeboten zu beschleunigen. Mit dem Feld „Kommune“ wählen Sie aus, wo die Angebote wahrgenommen werden sollen. Dies ist wichtig, da manche Angebote nur in bestimmten Kommunen der Region Hannover verfügbar sind. Mit dem Feld „Thema“ suchen Sie nach den Maßnahmen, für die Sie sich interessieren. Mit der Auswahl „Beratung und Planung“ können Sie explizit nach Beratungsangeboten suchen. Die anderen Themen, wie beispielsweise „Heiztechnik“, zeigen Ihnen direkt die verfügbaren Fördermittel. Über den „Fördermittelgeber“ können Sie die ganze Bandbreite von Angeboten Ihrer Kommune, von Beratungsstellen und regionalen Institutionen bis hin zu Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen. Abschließend können Sie die passende „Zielgruppe“ für die Angebote suchen. Egal, ob Sie als Privatperson, Vereinsmitglied oder Unternehmen auf der Suche nach Fördermitteln sind: Hier werden Sie fündig!
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Region
Ermöglichen von Zuschlagszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, wenn ein Wärme- oder Kältespeicher betrieben wird, der Wärme/Kälte aus KWK-Anlagen effizient speichert und flexibel nutzbar macht.
Ermöglichen von Zuschlagszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, wenn ein Wärme- oder Kältespeicher betrieben wird, der Wärme/Kälte aus KWK-Anlagen effizient speichert und flexibel nutzbar macht.
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen
Betreiber von KWK-Anlagen können nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Zuschläge für den erzeugten Strom erhalten, wenn die Anlage zugelassen wird. Gefördert werden: Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen, sowie Zuschlagszahlungen an Betreiber für den eingespeisten KWK-Strom. Das Verfahren läuft über das BAFA-Zulassungsverfahren im elektronischen Portal „ELAN-K2“.
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Unternehmen
Landeshauptstadt
Für konventionelle PV-Module: 100 Euro pro kWp, max. 30.000 Euro. PV in Leichtbauweise ( Modulgewicht<8 kg pro m2 und Gesamtgewicht von Modul und Zubehör von <16 kg pro m2): 400 Euro pro kWp, max. 40.000 Euro. Fassaden-PV: 100 Euro pro kWp. Gefördert werden max. 70 % der Gesamtkosten. Die Anlage muss mindestens 100 kWp Leistung haben. Weitere Bedingungen finden Sie auf der Website.
Kommunen, Nichtwohngebäude, Privatperson, UnternehmenIn diesen Kommunen:(1)
Landeshauptstadt Hannover
Keine Kombination mit BAFA/KfW Fördermitteln möglich, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Kann nicht mit einer Förderung der BAFA/KFW kombiniert werden, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Für Altbauten älter als 15 Jahre, keine Kombination mit BAFA/KfW Fördermitteln möglich, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Altbau älter als 15 Jahre, keine Kombination mit BAFA/KfW Fördermitteln möglich, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Für Altbauten älter als 15 Jahre, Förderung von max. 60% der nachgewiesenen Kosten, keine Kombination mit BAFA/KfW Fördermitteln möglich, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr, Außenwanddämmung: max. U-Wert = 0,24 W/(m²K), Dämmung Geschossdecke: max. U-Wert = 0,20 W/(m²K)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Für Konzepte, Beratungen sowie konsumtive Maßnahmen werden von 5.000 bis maximal 20.000 Euro Zuschuss pro Maßnahme und für investive Maßnahmen 5.000 bis 100.000 Euro Zuschuss pro Maßnahme gewährt.
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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