Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen): Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten (anerkannte Ausgaben der Kostengruppen 100 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Neubauvorhaben und 300 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Änderungen/Erweiterungen) mit Tilgungsnachlass von 30 % des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres. Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen): Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten (anerkannte Ausgaben der Kostengruppen 100 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Neubauvorhaben und 300 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Änderungen/Erweiterungen). Die Bemessung des Darlehens ist abhängig von der Mietenstufe: Mietstufe I: = 5.010 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche Mietstufen II und III: = 5.220 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche Mietstufen IV bis VII: = 5.440 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(22)
kostenlose Online-Energieberatung in Kleingruppen, in der sowohl zentrale Themen als auch individuelle Fragen mit den Energieberater:innen besprochen werden können.
Programmteil B - Geringe EK mit Belegrecht: Baukostenzuschuss je WE 25.000€; Programmteil C - Geringe bis mittlere EK ohne Belegrecht: Baukostenzuschuss je WE 20.000€; Programmteil D - Mittlere EK ohne Belegrecht: Baukostenzuschuss je WE 10.000€;
Privatperson, Unternehmen, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Landeshauptstadt Hannover
Anteile der Gesellschafter:innen
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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