Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Ansprechpartnerin - Frau von Hunnius: 0511 4103-114 oder Klima@StadtHemmingen.de
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Es werden höchstens 20 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer gefördert. Ansprechpartnerin - Frau von Hunnius: 0511 4103-114 oder Klima@StadtHemmingen.de
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget ist auf 1.000 € pro Jahr beschränkt. Sobald die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, erfolgen keine weiteren Bewilligungen. Ansprechpartnerin - Frau von Hunnius: 0511 4103-114 oder Klima@StadtHemmingen.de
Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes Darlehen bis zu 75.000 Euro Die Beträge erhöhen sich ... für jedes Kind 7.500 Euro … für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung 7.500 Euro ... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro (Beispiel: Haushalt mit 2 Kindern insgesamt 90.000 Euro Darlehen und 6.000 Euro Zuschuss.) Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ... Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 75.000 Euro. ... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro Zuwendungen für Erwerb und/oder Modernisierung und/oder energetische Modernisierung dürfen kumuliert werden, soweit sich die Zuwendungen auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen. Im Fall einer Kumulierung werden Zuschüsse nur für eine Maßnahme gewährt.
Zuschusshöhe: Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen): 25 % der notwendigen Kosten, jedoch nicht mehr als 45.000 Euro je Wohneinheit Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen): 15 % der notwendigen Kosten, jedoch nicht mehr als 27.000 Euro je Wohneinheit Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2 Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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