Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
So funktioniert’s: Im Kompass können Sie in vier Menüs unterschiedliche Filter verwenden, um Ihre Suche nach Förder- und Beratungsangeboten zu beschleunigen. Mit dem Feld „Kommune“ wählen Sie aus, wo die Angebote wahrgenommen werden sollen. Dies ist wichtig, da manche Angebote nur in bestimmten Kommunen der Region Hannover verfügbar sind. Mit dem Feld „Thema“ suchen Sie nach den Maßnahmen, für die Sie sich interessieren. Mit der Auswahl „Beratung und Planung“ können Sie explizit nach Beratungsangeboten suchen. Die anderen Themen, wie beispielsweise „Heiztechnik“, zeigen Ihnen direkt die verfügbaren Fördermittel. Über den „Fördermittelgeber“ können Sie die ganze Bandbreite von Angeboten Ihrer Kommune, von Beratungsstellen und regionalen Institutionen bis hin zu Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen. Abschließend können Sie die passende „Zielgruppe“ für die Angebote suchen. Egal, ob Sie als Privatperson, Vereinsmitglied oder Unternehmen auf der Suche nach Fördermitteln sind: Hier werden Sie fündig!
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Region
Kostenlos, online, Verbrauchs- und Bestandsanalyse
Für das bei uns bestehende Wohnraumförderdarlehen wird für bis zu 100 % des Restschuldbetrages ein Zuschuss zur Zinsverbilligung auf 0 % gewährt. Die Zinsverbilligung wird für den Zeitraum gewährt, für den unser Prolongationsangebot angenommen wurde, längstens jedoch für die Dauer von 20 Jahren. Die Zuschusshöhe entspricht dem Betrag, der nach Prolongation für das Wohnraumförderdarlehen im v. g. Zeitraum an Sollzinsen zu zahlen wäre. Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Kostenlos und unabhängig; Kleine und Mittlere Unternehmen, die: - Mitglied in der IHK oder HWK sind - ein KMU nach Definition der Europäischen Kommission (KMU-Definition) vom 6. Mai 2003 mit Sitz in Niedersachsen sind - im vergangenen Jahr Energiekosten von mehr als 10.000 € hatten - im laufenden Steuerjahr sowie den vorangegangenen zwei Steuerjahren weniger als 199.250 € an Deminimis-Beihilfen erhalten oder beantragt haben. - mit einer telefonischen Nachfrage im Rahmen der Qualitätssicherung einverstanden sind.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung von bis zu 60 % oder 90 % bei einer regionalen Entwicklungsstrategie, bis zu 75 % bei Planungs- und Beratungsleistungen.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung: Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben in den Landkreisen Celle, Harburg, Lüneburg, Stade und Verden (Programmgebiet ÜR „Übergangsregion“). Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben in den Landkreisen Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Hildesheim, Peine, Vechta, Wolfenbüttel, der Region Hannover sowie den kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg (Programmgebiet SER „Stärker entwickelte Region).
Für das Förderprogramm stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Sie können gerne Ihre Projektskizze für den Fall einreichen, dass künftig wieder EFRE-Mittel zur Verfügung stehen sollten.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 65 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage). Die NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Erst danach kann mit dem Vorhaben förderunschädlich begonnen werden
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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