Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Förderhöhe des KWK-Zuschlags 40 %, max. Zuschlagshöhe je Projekt 50 Mio. €
Grundfördersatz 30 %, Mindestvolumen 300 €, Höchstgrenze bei 30.000 € für erste Wohneinheit, 15.000 € für zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit; Errichtung, Förderung von Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 30 %
Grundfördersatz: 30 % der förderfähigen Ausgaben, Mindestvolumen 300 €, Höchstgrenze beträgt 30.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche, Staffelung für Gebäude größer als 150 m²: bis 400 m² 200 € pro m²; größer als 400 bis 1.000 m² zusätzlich 120 pro m²; größer als 1.000 m² zusätzlich 80 € pro m²; betrifft Maßnahme nicht gesamte Gebäudefläche wird Höchstgrenze der Anteil an gesamter Nettogrundfläche; Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 30 % gefördert
Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben bzw. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, insg. bis zu 20.000 € pro Zuwendungsbescheid
Bis zu 50 % des förderfähigen Beraterhonoras bzw. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser und max. 850 € für Mehrfamilienhäuser + 250 € für WEGS bei zusätzlicher Erläuterung eines Energieberatungsberichts
Grundfördersatz 15 %, Höchstgrenze für energ. Maßnahmen: 30.000 € pro Wohneinheit, Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr wenn die Umsetzung Teil eines iSFP, + Zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich
Grundfördersatz: 15 %, bei Emissionsminderung von Biomasseheizungen 50 %, bis zu 500 € pro m² Nettogrundfläche, insg. bis max. 5 Mio. € und max. 1.000 m² Fläche, Mindestvolumen 300 €
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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