Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Berechnung der Förderhöhe mithilfe des Förderrechners
Standardmodell (Nr. 268): bis zu 50 Mio Euro pro Vorhaben, KfW-Anteil von bis zu 100 % der Kosten. Individualvariante (Nr. 269). Vereinbarung von individuellen Konditionen wie der Höhe (ab 25 Mio. Euro), Laufzeit und Zinsbindung sowie Abruf- und Tilgungsfristen.
2 Varianten: 1. Investitionszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, 2. Kredit mit Zuschuss des BMUKN in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten. Konditionen werden individuell festgelegt.
Kein Mindestbetrag, max. 25. Mio Euro. Ab 2,50 % effektiven Jahreszins, bis zu 60 % Tilgungszuschuss für natürliche Klimaschutzmaßnahmen, KU: Produktnummer 241, GMU: Produktnummer 240
Jeweils zwei Finanzierungswege: 1. Annuitätendarlehen mit unterschiedlicher Laufzeit und Zinsen zwischen 0,01 und 1,79 % oder 2. Ein endfälliges Darlehen mit 4-10 Jahren Laufzeit und 1,89 % Zinsen. Kredithöhe: 100.000 Euro oder 150.000 Euro mit QNG-Status.
Zwei Finanzierungswege: 1. Annuitätendarlehen mit unterschiedlicher Laufzeit und Zinsen zwischen 0,01 und 3,16 % oder 2. Ein Endfälliges Darlehen mit 4-10 Jahren Laufzeit und1,34% Zinsen. Die Kredithöhe hängt von Förderstufe, Anzahl der Kinder und Einkommen ab.
Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins, Höchstsumme: 100.000 Euro. Tilgungszuschuss nach Abschluss von 7,5 %. Zwei Formen der Finanzierung: Annuitätsdarlehen und Endfälliges Darlehen.
Grundförderung: 30 %, Effizienzbonus: 5 %, Geschwindigkeitsbonus: 20 % und Einkommensbonus: 30 %. Max. 70 % Förderung. Höchstfördersatz liegt bei 30.000 Euro für EFH, MFH: 30.000 Euro für die erste WE, 15.00 Euro für 2. - 6. Wohneinheit, 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit.
Kreditbetrag und Tilgungszuschuss hängen von der Effizienzstufe und dem Anteil an förderfähigen Kosten ab. 120.000 Euro oder 150.000 Euro Höchstsumme bei EE-Klasse pro Wohneinheit. Zwei Finanzierungswege: 1. Annuitätendarlehen mit unterschiedlicher Laufzeit und Zinsen zwischen 2,20 und 2,88 % oder 2. Ein Endfälliges Darlehen mit 4-10 Jahren Laufzeit und 2,90 % Zinsen.
Zinssätze gemäß den aktuellen Konditionen der KfW. Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Ab 2,19 % effektivem Jahreszins. Bis zu 25 Mio Euro pro Vorhaben und bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten. Mindestlaufzeit: Zwei Jahre. Für selbst genutzten PV-Strom (min. 50 % der Produktion) wird in Modul F ein zinsverbilligter Kredit mit Beihilfe gewährt.
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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