Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Zwei Finanzierungswege: 1. Annuitätendarlehen mit unterschiedlicher Laufzeit und Zinsen zwischen 3,44 % und 3,71 % oder 2. Ein Endfälliges Darlehen mit 4-10 Jahren Laufzeit und 3,73 % Zinsen. Kredithöhe: 100.000 Euro.
2.000 Euro Förderung pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 10. Mio Euro pro Vorhaben. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem erreichten Gebäudeeffizienzgrad und liegt zwischen 5 und 25 %.
Maximale Kredithöhe von 100.000 Euro, Finanzierung als Annuitätsdarlehen oder als endfälliges Darlehen möglich. Gefördert werden der Bau, der Kauf inkl. Nebenkosten sowie die Planung und Baubegleitung.
Förderkredit ab 2,19 % effektivem Jahreszins, Höchstsumme 50.000 Euro pro Wohneinheit, unabhängig vom Alter. Die Finanzierung ist als Annuitätsdarlehen oder als endfälliges Darlehen möglich.
Zwei Finanzierungswege: 1. Annuitätendarlehen mit unterschiedlicher Laufzeit und Zinsen zwischen 1,12 und 2,19 % oder 2. Ein Endfälliges Darlehen mit 4-10 Jahren Laufzeit und 2,27 % Zinsen. Kredithöhe: 100.000 Euro oder 150.000 Euro mit QNG-Status.
Ab 1,89 % effektivem Jahreszins Klimafreundliches Nichtwohngebäude: max. 1.500 € je förderfähige Kosten pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 7,5 Mio. € je Vorhaben, Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG: max. 2.000 € je förderfähige Kosten pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. € je Vorhaben.
0,35 % Jahreszins, Kredithöchstbetrag von 100.000 bis 150.000 Euro. Für das bestehende Objekt muss ein gültiger Energiebedarfsausweis / Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen. Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive Grundstückskosten. Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage saniert werden. Hinweis: Wenn Sie länger für die Sanierung benötigen, dann halten Sie eine wichtige Fördervoraussetzung nicht ein.
Grundfördersatz: 15 %, Höchstgrenze für energ. Maßnahmen: 30.000 € pro Wohneinheit, bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr wenn Umsetzung Teil eines iSFP+ Zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich, Mindestvolumen 300 €
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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