Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Region
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Ansprechpartnerin - Frau von Hunnius: 0511 4103-114 oder Klima@StadtHemmingen.de
Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Hemmingen
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget ist auf 1.000 € pro Jahr beschränkt. Sobald die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, erfolgen keine weiteren Bewilligungen. Ansprechpartnerin - Frau von Hunnius: 0511 4103-114 oder Klima@StadtHemmingen.de
Mieter, Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Hemmingen
Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes Darlehen bis zu 100.000 Euro Die Beträge erhöhen sich ... für jedes Kind 7.500 Euro … für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung 7.500 Euro ... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro (Beispiel: Haushalt mit 2 Kindern insgesamt 115.000 Euro Darlehen und 6.000 Euro Zuschuss.) Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ... Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 100.000 Euro. ... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro Zuwendungen für Erwerb und/oder Modernisierung und/oder energetische Modernisierung dürfen kumuliert werden, soweit sich die Zuwendungen auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen. Im Fall einer Kumulierung werden Zuschüsse nur für eine Maßnahme gewährt.
Zuschusshöhe: Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen): 25 % der notwendigen Kosten, jedoch nicht mehr als 45.000 Euro je Wohneinheit Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen): 15 % der notwendigen Kosten, jedoch nicht mehr als 27.000 Euro je Wohneinheit Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2 Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Wird für Ihr geplantes Bauvorhaben aktuell ein Förderbedarf für Mietwohnraum bereits als gegeben angesehen? Oder ist dieser Bedarf gesondert (z. B. über ein Wohnraumversorgungskonzept) nachzuweisen? In der NBank Landkarte erhalten Sie die Antwort auf einen auf Blick.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Für die Niedersächsische EU Strukturfondsförderung 2021-2027 wurde per Erlass an die NBank die Möglichkeit geschaffen, Projekte mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2029 zu bewilligen. Sollten im Rahmen der Antragstellung hierzu Fragen auftreten, steht die NBank Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
35 % der durch die Modernisierungsmaßnahmen verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 31.500 € je Wohnheimplatz. Nicht gefördert werden begonnen Bauvorhaben, Gebäude mit weniger als 4 Wohnheimplätzen, Gebäude, die nach dem 31.01.2002 gebaut wurden.
Darlehen bis zu 75% für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen), energetische Modernisierung: Darlehen bis zu 75% für Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen), zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 € für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.
Förderhöhe bei Kleinen Unternehmen 60%, Mittleren Unternehmen 50 %, Unternehmen ohne KMU-Status 40 %; reduzierte Förderung bei Biomassefeuerungsanlagen
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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