Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
So funktioniert’s: Im Kompass können Sie in vier Menüs unterschiedliche Filter verwenden, um Ihre Suche nach Förder- und Beratungsangeboten zu beschleunigen. Mit dem Feld „Kommune“ wählen Sie aus, wo die Angebote wahrgenommen werden sollen. Dies ist wichtig, da manche Angebote nur in bestimmten Kommunen der Region Hannover verfügbar sind. Mit dem Feld „Thema“ suchen Sie nach den Maßnahmen, für die Sie sich interessieren. Mit der Auswahl „Beratung und Planung“ können Sie explizit nach Beratungsangeboten suchen. Die anderen Themen, wie beispielsweise „Heiztechnik“, zeigen Ihnen direkt die verfügbaren Fördermittel. Über den „Fördermittelgeber“ können Sie die ganze Bandbreite von Angeboten Ihrer Kommune, von Beratungsstellen und regionalen Institutionen bis hin zu Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen. Abschließend können Sie die passende „Zielgruppe“ für die Angebote suchen. Egal, ob Sie als Privatperson, Vereinsmitglied oder Unternehmen auf der Suche nach Fördermitteln sind: Hier werden Sie fündig!
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Region
Ansprechpartnerin - Frau Sommer: 0511 4103-276 oder bianca.sommer@stadthemmingen.de
Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Hemmingen
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Es werden höchstens 20 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer gefördert. Ansprechpartnerin - Frau von Hunnius: 0511 4103-114 oder Klima@StadtHemmingen.de
Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Hemmingen
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget ist auf 1.000 € pro Jahr beschränkt. Sobald die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, erfolgen keine weiteren Bewilligungen. Ansprechpartnerin - Frau von Hunnius: 0511 4103-114 oder Klima@StadtHemmingen.de
Mieter, Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Hemmingen
Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes Darlehen bis zu 100.000 Euro Die Beträge erhöhen sich ... für jedes Kind 7.500 Euro … für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung 7.500 Euro ... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro (Beispiel: Haushalt mit 2 Kindern insgesamt 115.000 Euro Darlehen und 6.000 Euro Zuschuss.) Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ... Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 100.000 Euro. ... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro Zuwendungen für Erwerb und/oder Modernisierung und/oder energetische Modernisierung dürfen kumuliert werden, soweit sich die Zuwendungen auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen. Im Fall einer Kumulierung werden Zuschüsse nur für eine Maßnahme gewährt.
Zuschusshöhe: Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen): 25 % der notwendigen Kosten, jedoch nicht mehr als 45.000 Euro je Wohneinheit Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen): 15 % der notwendigen Kosten, jedoch nicht mehr als 27.000 Euro je Wohneinheit Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2 Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Wird für Ihr geplantes Bauvorhaben aktuell ein Förderbedarf für Mietwohnraum bereits als gegeben angesehen? Oder ist dieser Bedarf gesondert (z. B. über ein Wohnraumversorgungskonzept) nachzuweisen? In der NBank Landkarte erhalten Sie die Antwort auf einen auf Blick.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Für die Niedersächsische EU Strukturfondsförderung 2021-2027 wurde per Erlass an die NBank die Möglichkeit geschaffen, Projekte mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2029 zu bewilligen. Sollten im Rahmen der Antragstellung hierzu Fragen auftreten, steht die NBank Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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