Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Region
Pfand: 50 €, Kontakt: 05130 / 581-255; Kundenbüro im Rathaus der Gemeinde Wedemark: Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark/Mellendorf
Mieter, Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Wedemark
Anforderungen: Stromspeicher im Verhältnis zur PV-Anlage 1,5 höher (z.B. 1 kWp PV-Anlage -->1,5 kWh Speicher), Mindestleistung Anlage: 4 kWp, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Mieter, Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Wedemark
Mindestleistung Wechselrichter: 800 Watt (AC), Mindestleistung Module gesamt: 2000 Watt, Mindestleistung Speicher: 1,6 kWh, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Mieter, Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Wedemark
Voraussetzungen: Erwerb des E-Lastenpedelecs im stationären Handel + Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Quellen, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Mieter, Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Wedemark
Anforderungen: Mindestleistung 11kW + Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen, keine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Mieter, Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Wedemark
Max. 1.000 € pro Einzelbaum oder mehrerer Bäume eines Flurstückes in einem Kalenderjahr, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr, die Förderung erfolgt in der Erwartung, dass die geförderten Bäume für mindestens 5 Jahre erhalten werden
Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(1)
Wedemark
Förderung für ausschließlich privat genutzte Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslagen, geforderter Stammumfang: mind. 16 cm (5,5 cm Durchmesser) in 1 m Höhe, die Pflanzstandorte sind mit der GWW abzustimmen, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Fachlich fundiertes Beratungsangebot, das Privatpersonen, Bauherr:innen, Eigentümer:innen und Planer:innen dabei unterstützt, energieeffizient zu bauen, zu sanieren und erneuerbare Energien sinnvoll einzusetzen.
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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