Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
So funktioniert’s: Im Kompass können Sie in vier Menüs unterschiedliche Filter verwenden, um Ihre Suche nach Förder- und Beratungsangeboten zu beschleunigen. Mit dem Feld „Kommune“ wählen Sie aus, wo die Angebote wahrgenommen werden sollen. Dies ist wichtig, da manche Angebote nur in bestimmten Kommunen der Region Hannover verfügbar sind. Mit dem Feld „Thema“ suchen Sie nach den Maßnahmen, für die Sie sich interessieren. Mit der Auswahl „Beratung und Planung“ können Sie explizit nach Beratungsangeboten suchen. Die anderen Themen, wie beispielsweise „Heiztechnik“, zeigen Ihnen direkt die verfügbaren Fördermittel. Über den „Fördermittelgeber“ können Sie die ganze Bandbreite von Angeboten Ihrer Kommune, von Beratungsstellen und regionalen Institutionen bis hin zu Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen. Abschließend können Sie die passende „Zielgruppe“ für die Angebote suchen. Egal, ob Sie als Privatperson, Vereinsmitglied oder Unternehmen auf der Suche nach Fördermitteln sind: Hier werden Sie fündig!
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Region
Bis zu 50 % des förderfähigen Beraterhonoras bzw. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser und max. 850 € für Mehrfamilienhäuser + 250 € für WEGS bei zusätzlicher Erläuterung eines Energieberatungsberichts
Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Kosten. Förderung für Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dächern, Geschossdecken und Bodenflächen sowie für den Austausch oder erstmaligen Einbau von Fenstern, Außentüren und Sonnenschutzeinrichtungen. Förderfähige Mindestinvestition: 300 Euro brutto. Förderhöchstgrenze ohne iSFP-Bonus: 30.000 Euro je Wohneinheit (erste Wohneinheit), 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich die Höchstgrenzen auf 60.000 Euro, 30.000 Euro bzw. 15.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich kann ein iSFP-Bonus von 5 % gewährt werden. Ab voraussichtlich 2027 ist für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle ein zusätzlicher WPB-Bonus möglich.
Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(22)
Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Kosten. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 %. Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperaturheizkörper sowie Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto. Die Förderung ist auf Nichtwohngebäude mit maximal 1.000 m² beheizter Fläche begrenzt. Förderhöchstgrenze: 500 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt maximal 5 Mio. Euro. Voraussetzung ist, dass der Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre ist (bei fossilen Heizungen maximal 20 Jahre). Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern wird nicht gefördert.
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Nichtwohngebäude, Unternehmen, Verein oder GenossenschaftIn diesen Kommunen:(22)
Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Kosten. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 %. Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Niedertemperatur-Heizsysteme sowie Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto. Förderhöchstgrenze: 30.000 Euro je Wohneinheit (erste Wohneinheit), 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit iSFP-Bonus erhöhen sich die Höchstgrenzen auf 60.000 Euro, 30.000 Euro bzw. 15.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich kann ein iSFP-Bonus von 5 % gewährt werden. Förderung nur für bestehende Wohngebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten und Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind. Bei fossilen Heizungen darf das Alter 20 Jahre nicht überschreiten.
Privatperson, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(22)
Standardmodell (Nr. 268): bis zu 50 Mio Euro pro Vorhaben, KfW-Anteil von bis zu 100 % der Kosten. Individualvariante (Nr. 269). Vereinbarung von individuellen Konditionen wie der Höhe (ab 25 Mio. Euro), Laufzeit und Zinsbindung sowie Abruf- und Tilgungsfristen.
Standardmodell (Nr. 268): bis zu 50 Mio Euro pro Vorhaben, KfW-Anteil von bis zu 100 % der Kosten. Individualvariante (Nr. 269). Vereinbarung von individuellen Konditionen wie der Höhe (ab 25 Mio. Euro), Laufzeit und Zinsbindung sowie Abruf- und Tilgungsfristen.
Gemeinnützige Organisationen, UnternehmenIn diesen Kommunen:(22)
2 Varianten: 1. Investitionszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, 2. Kredit mit Zuschuss des BMUKN in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten. Konditionen werden individuell festgelegt.
2 Varianten: 1. Investitionszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, 2. Kredit mit Zuschuss des BMUKN in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten. Konditionen werden individuell festgelegt.
Kein Mindestbetrag, Mindestlaufzeit von 2 Jahren, Bis zu 10 Jahre Zinsbindung, max. 25. Mio Euro. Ab 3,27 % effektiven Jahreszins, KU: Produktnummer 241, GMU: Produktnummer 240
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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