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Fördermittelkompass - Klimaschutzagentur Region Hannover

Fördermittelkompass

Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.

Symbolerklärung

Beratung

Förderung

Kredit

Verleih

Weiterbildung

Zuschuss

Region

Beratung
Kontakt: 05130 / 581-255; Kundenbüro im Rathaus der Gemeinde Wedemark: Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark/Mellendorf

Energie-Effizienz-Beratung

Gemeindewerke Wedemark
Mieter, Privatperson, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (1)
Wedemark
Zuschuss
Anforderungen: Stromspeicher im Verhältnis zur PV-Anlage 1,5 höher (z.B. 1 kWp PV-Anlage -->1,5 kWh Speicher), Mindestleistung Anlage: 4 kWp, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr

PV-Speicher

Gemeindewerke Wedemark
Mieter, Privatperson, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (1)
Wedemark
Zuschuss
Mindestleistung Wechselrichter: 800 Watt (AC), Mindestleistung Module gesamt: 2000 Watt, Mindestleistung Speicher: 1,6 kWh, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr

Stecker-Solaranlage incl. Speicher

Gemeindewerke Wedemark
Mieter, Privatperson, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (1)
Wedemark
Zuschuss
Anforderungen: Mindestleistung 11kW + Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen, keine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr

Elektromobilität – Ladestation

Gemeindewerke Wedemark
Mieter, Privatperson, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (1)
Wedemark
Zuschuss
Max. 1.000 € pro Einzelbaum oder mehrerer Bäume eines Flurstückes in einem Kalenderjahr, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr, die Förderung erfolgt in der Erwartung, dass die geförderten Bäume für mindestens 5 Jahre erhalten werden

Erhaltung ortsbildprägender Bäume

Gemeindewerke Wedemark
Privatperson, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (1)
Wedemark