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Fördermittelkompass - Klimaschutzagentur Region Hannover

Fördermittelkompass

Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.

Symbolerklärung

Beratung

Förderung

Kredit

Verleih

Weiterbildung

Zuschuss

BeratungRegionZuschuss
Nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt: a) Im Schwerpunkt Innovationsförderung wird die Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Vorhaben im Schwerpunkt Innovationsförderung werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt; Vorhaben mit einer Fördersumme unter 200 000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). b) Auch im Schwerpunkt Breitenförderung wird die Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf den Höchstbetrag von maximal 60 000 Euro bezogen auf die Investitionsmehrkosten begrenzt. c) Für die Projektförderung im Schwerpunkt Initialförderung wird der Zuschuss für die Beratung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 5 000 Euro gewährt. Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt. Zusätzliche Angaben zu Antragsprozessen und Informationen zu laufenden Verfahren finden Förderinteressierte auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.

Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Unternehmen
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
Region

StromCheck

CO2-Online
Privatperson, WEG
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
BeratungRegion

HeizCheck

CO2-Online
Privatperson, WEG
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
Region
Die tarifliche Einkommenssteuer wird auf Antrag verringert. Um 7 % der Kosten für den Steuerpflichtigen im Jahr des Maßnahmenabschlusses und im Jahr darauf (max. 14 000 €) Um 6 % der Kosten für den Steuerpflichtigen im dritten Jahr (max. 12 000 €). Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen

§35c des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Privatperson, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
Region
Verminderung der tariflichen Einkommenssteuer um 50% der Kosten für den Steuerpflichtigen

Steuerliche Absetzbarkeit von Beratungen

§35c des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Privatperson, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
RegionZuschuss
1. kostenfreie Orientierungsberatung; 2. Sanierungsplan mit Investitionsbedarf, Einsparpotenzialen, Zuschüssen und Finanzierung; 3. Umsetzungsberatung, mit Fördermittelbeantragung, Qualitätssicherung und weiterer Unterstützung

e.coSport

Region Hannover
Kommunen, Verein oder Genossenschaft
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
RegionZuschuss
Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 10.000 €

Hannover Region Green Economy

Region Hannover
Unternehmen
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
RegionZuschuss
1/3 der förderfähigen Kosten, max. 500 € pro Grundstück; Begrünung an mehrschichtigen Außenwandkonstruktionen (Kletterhilfen + Fachbetrieb) max. 3.500 €; 50% für Fassadenbegrünungen in Eigenleistung (max. 500 € pro Grundstück)

Fassadenbegrünung

Region Hannover
Gemeinnützige Organisationen, Mieter, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
RegionZuschuss
Ohne PV-Anlage: 1/3 der förderfähigen Kosten; mit PV-Anlage: 1/2 der förderfähigen Kosten der Dachbegrünung (Kosten PV-Anlage nicht förderfähig); Dachflächen bis 250m² max. 4.500 €; Dachflächen über 250m² max. 15.000 €; ggf. notwendige Statikprüfung (max. 450 €); Vorherige fachliche Beratung bis max. 400 €

Dachbegrünung

Region Hannover
Gemeinnützige Organisationen, Mieter, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
Zuschuss
Förderung von 10 € pro m² (max. 1000 €)​, Förderung nur auf privaten Grundstücke mit Ein- bis Zweifamilienhäusern​, Voraussetzungen ist bei Antragsstellung die Vorlage von einem Garten./Landschaftsbauer oder Fachfirma, der zu verwendeten Pflanzen und das zu verwendende System. Zusätzlich ein Lageplan, Grundriss vom Haus und Foto von der zu bepflanzenden Wand.

Fassadenbegrünung

Gemeindewerke Wedemark
Privatperson, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (1)
Wedemark