Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.
Symbolerklärung
Beratung
Förderung
Kredit
Verleih
Weiterbildung
Zuschuss
Region
Kann nicht mit einer Förderung der BAFA/KFW kombiniert werden, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Für Altbauten älter als 15 Jahre, keine Kombination mit BAFA/KfW Fördermitteln möglich, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Altbau älter als 15 Jahre, keine Kombination mit BAFA/KfW Fördermitteln möglich, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr
Für Altbauten älter als 15 Jahre, Förderung von max. 60% der nachgewiesenen Kosten, keine Kombination mit BAFA/KfW Fördermitteln möglich, gemeinsame Förderhöchstsumme aller Fördertöpfe für private Umweltschutzmaßnahmen von max. 2000 € pro Gebäude pro Kalenderjahr, Außenwanddämmung: max. U-Wert = 0,24 W/(m²K), Dämmung Geschossdecke: max. U-Wert = 0,20 W/(m²K)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Für Konzepte, Beratungen sowie konsumtive Maßnahmen werden von 5.000 bis maximal 20.000 Euro Zuschuss pro Maßnahme und für investive Maßnahmen 5.000 bis 100.000 Euro Zuschuss pro Maßnahme gewährt.
Beratung zur Fernwärmesatzung, GEG-Novelle, Fernwärme-Befreiungsanträge: Klimaschutzleitstelle der LHH. Beratung, Herstellung und Zeitpunkt von Fernwärmeanschlüssen: www.enercity.de Anfrage von Fernwärme-Anschlüssen: Telefon: (0511) 430 2332 .Durch Eingabe der Adresse unter www.enercity.de/fernwaerme lässt sich feststellen, ob ein Gebäude im Satzungsgebiet liegt.
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Mieter, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(22)
Investitionszuschuss von 150 € pro m² installierter Photovoltaikfläche, 50 € pro m² gedämmter Dachfläche, (max. 50.000 € pro Wohngebäude, max. 200.000 € pro Nichtwohngebäude). Der U-Wert des gedämmten Bauteils bei min. 19 Grad Innentemperatur darf max. 0,14 W/m2K betragen, zwischen 12 und 19 Grad max. 0,25 W/m2K. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Dachdämmung oder oberste Geschossdecke inkl. Planungsleistungen sowie Kosten für eine Baubegleitung zur Sicherstellung der qualitativen Umsetzung der Maßnahmen. Mindestfördersumme: 4.000 Euro.
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, WohngebäudeIn diesen Kommunen:(22)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Konditionen Wohngebäude: förderfähige Kosten pro Wohneinheit: zwischen 100.000 und 150.00 Euro, Zuschüsse zwischen 5 und 10 %. Nichtwohngebäude: förderfähige Kosten pro Quadratmeter: 1.000-2.000 Euro. Max. förderfähige Kosten: 5-10 Mio Euro, Zuschüsse zwischen 5 und 10 %.
Hinweis: Die Werte der Gesellschaftsanteile wurden gerundet.
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