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Fördermittelkompass - Klimaschutzagentur Region Hannover

Fördermittelkompass

Eine Vielzahl von Förder- und Zuschussmöglichkeiten machen eine energetische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Das gilt vor allem für Vorhaben, die (noch) nicht gesetzlich vorgegeben sind oder sich in finanzieller Hinsicht (noch) nicht rechnen. Ob Unternehmen oder private Hausbesitzende – hier finden Sie einen Überblick über die in der Region verfügbaren Förderungen.

So funktioniert’s: Im Kompass können Sie in vier Menüs unterschiedliche Filter verwenden, um Ihre Suche nach Förder- und Beratungsangeboten zu beschleunigen. Mit dem Feld „Kommune“ wählen Sie aus, wo die Angebote wahrgenommen werden sollen. Dies ist wichtig, da manche Angebote nur in bestimmten Kommunen der Region Hannover verfügbar sind. Mit dem Feld „Thema“ suchen Sie nach den Maßnahmen, für die Sie sich interessieren. Mit der Auswahl „Beratung und Planung“ können Sie explizit nach Beratungsangeboten suchen. Die anderen Themen, wie beispielsweise „Heiztechnik“, zeigen Ihnen direkt die verfügbaren Fördermittel. Über den „Fördermittelgeber“ können Sie die ganze Bandbreite von Angeboten Ihrer Kommune, von Beratungsstellen und regionalen Institutionen bis hin zu Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen. Abschließend können Sie die passende „Zielgruppe“ für die Angebote suchen. Egal, ob Sie als Privatperson, Vereinsmitglied oder Unternehmen auf der Suche nach Fördermitteln sind: Hier werden Sie fündig!

Symbolerklärung

Beratung

Förderung

Kredit

Verleih

Weiterbildung

Zuschuss

Region

Beratung
Beratung zur Fernwärmesatzung, GEG-Novelle, Fernwärme-Befreiungsanträge: Klimaschutzleitstelle der LHH. Beratung, Herstellung und Zeitpunkt von Fernwärmeanschlüssen: www.enercity.de Anfrage von Fernwärme-Anschlüssen: Telefon: (0511) 430 2332 .Durch Eingabe der Adresse unter www.enercity.de/fernwaerme lässt sich feststellen, ob ein Gebäude im Satzungsgebiet liegt.

Fern- und Nahwärme in Hannover

enercity, Landeshauptstadt Hannover
Gemeinnützige Organisationen, Mieter, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (1)
Landeshauptstadt Hannover
Förderung

EEG-Fördersätze und Einspeisevergütungen

Bundesnetzagentur
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Mieter, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
RegionZuschuss
Investitionszuschuss von 150 € pro m² installierter Photovoltaikfläche, 50 € pro m² gedämmter Dachfläche, (max. 50.000 € pro Wohngebäude, max. 200.000 € pro Nichtwohngebäude). Der U-Wert des gedämmten Bauteils bei min. 19 Grad Innentemperatur darf max. 0,14 W/m2K betragen, zwischen 12 und 19 Grad max. 0,25 W/m2K. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Dachdämmung oder oberste Geschossdecke inkl. Planungsleistungen sowie Kosten für eine Baubegleitung zur Sicherstellung der qualitativen Umsetzung der Maßnahmen. Mindestfördersumme: 4.000 Euro.

Dach-Solar-Richtlinie

Region Hannover
Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Nichtwohngebäude, Privatperson, Unternehmen, Verein oder Genossenschaft, WEG, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
Zuschuss
Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Konditionen Wohngebäude: förderfähige Kosten pro Wohneinheit: zwischen 100.000 und 150.00 Euro, Zuschüsse zwischen 5 und 10 %. Nichtwohngebäude: förderfähige Kosten pro Quadratmeter: 1.000-2.000 Euro. Max. förderfähige Kosten: 5-10 Mio Euro, Zuschüsse zwischen 5 und 10 %.

Klimafreundlicher Neubau – Kommunen, Nr. 498, 499

KfW
Kommunen, Nichtwohngebäude, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (22)
Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Region Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf
Förderung
mindestens 2 kWp je Gebäude, Fördersumme: 200 Euro pro kWp. Antragsberechtigt gemäß Ratsbeschluss sind gemeinnützige Institutionen oder Einrichtungen, die der Hochschulbildung dienen, deren Gebäude im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover liegen.

GemeinNützlichSolar

proKlima - Der enercity-Fonds
Gemeinnützige Organisationen
In diesen Kommunen: (1)
Landeshauptstadt Hannover
FörderungproKlima-Gebiet
Bis zu 5% Förderung der förderfähigen Kosten je Heizungsanlage (max. 1.500€ je Luft-WP im EZFH, max. 2.500€ je Erdreich-WP im EZFH, max. 10.000€ für MFH/NWG/Gebäudenetz). Förderanforderungen: Wärmepumpe von „BAFA-Liste“; hydraulischer Abgleich nach Verfahren B; Auslegungs-Vorlauftemperatur ≤ 55 °C für EFH/ZFH und 60°C für MFH/NWG; Auslegungsvorlauftemperatur ≤ 60°C bei Hybrid-Anlagen; Energieeffizienzklasse B-Speicher; Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Anforderung bei Luft-WP: nur natürliche Kältemittel. Förderfähige Kosten nach BEG

Wärmepumpe

proKlima - Der enercity-Fonds
Privatperson, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (6)
Hemmingen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze
FörderungproKlima-Gebiet
Bis zu 5% der förderfähigen Kosten (max. 1.500€ je Luft-Wärmepumpe im EZFH max. 2.500€ je Erdreich-WP im EZFH max. 10.000€ je Heizungsanlage in MFH/NWG/Gebäudenetz)

Bonus Heizungsoptimierung Wärmepumpe

proKlima - Der enercity-Fonds
Nichtwohngebäude, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (6)
Hemmingen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze
FörderungproKlima-Gebiet
Je Gebäude bzw. Heizungsanlage: 1.000€ für EZFH, 1.500€ für MFH/NWG. Anforderungen: Datenlieferung nach vorgegebener Tabelle (digital / z.B. Excel-Tabelle); Einbau von Messtechnik nach proKlima-Leitfaden „Messtechnik“; Auszahlung nach Lieferung von zwölf aufeinanderfolgenden Monatsdaten. Gilt nur mit Inanspruchnahme des Förderbausteins Wärmepumpe

Bonus Verbrauchsdatenauswertung Wärmepumpe

proKlima - Der enercity-Fonds
Nichtwohngebäude, Privatperson, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (6)
Hemmingen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze
FörderungproKlima-Gebiet
10% der förderfähigen Kosten je Heizungsanlage (max. 3.000€ für EZFH, max. 20.000€ für MFH/NWG). Förderanforderungen: Solarer Deckungsanteil ≥ 65% bezogen auf die Trinkwassererwärmung inkl. Wärmeverluste (z.B. 5 m² + 1,5 m²/WE), Kollektoren nach BAFA-Liste sowie abgedeckte PVT-Kollektoren mit SolarKeymark; Energieeffizienzklasse B-Speicher, Messtechnik mindestens im Solarkreis

Solarwärme

proKlima - Der enercity-Fonds
Privatperson, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (6)
Hemmingen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze
FörderungproKlima-Gebiet
Je Gebäude mit 3 bis 20 Nutzeinheiten 1.000€ Förderung pro Gebäude, max. 20 kWp. Die Inanspruchnahme eines weiteren SolarStrom-Förderbausteins wird vorausgesetzt. Kombinierbar mit allen SolarStrom-Förderbausteinen.

Bonus SolarMieterStrom

proKlima - Der enercity-Fonds
Nichtwohngebäude, Privatperson, Wohngebäude
In diesen Kommunen: (6)
Hemmingen, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze